Aufnahmerichtlinien
Generell werden die Plätze nach Alter des Kindes vergeben. Sollten jedoch mehr Kinder auf der Warteliste stehen, wie Plätze verfügbar sind, dann wird die Aufnahme nach folgenden Gesichtspunkten strukturiert:
Vorrangige Aufnahme
- Kinder, deren Eltern vom Jugendamt eine schriftliche Notfallerklärung vorlegen können, z.B. Gefährdung innerhalb der Familie durch Überforderung der Eltern oder drohende Missstände, Familien mit behinderten oder kranken Elternteilen etc. - Notwendig: Schriftstück vom Jugendamt
- Geschwisterkinder in der gleichen Einrichtung / Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung
- Berufstätige Eltern, geordnet nach gemeinsamen Arbeitszeiten (Bsp. 2 Vollzeitberufstätige stehen vor 1 Vollzeit- und 1 Teilzeitberufstätigen) und alleinerziehende Elternteile - Notwendig: Bescheinigung beider Arbeitgeber bzw. Arbeitsbescheinigung und Negativbescheinigung vom Jugendamt
- 1 berufstätiges Elternteil und 1 andere Beschäftigung (Bsp. Studium, Ausbildung, Sprachkurs, krankheitsbedingte Ausfälle etc.) - Notwendig: 1 Bescheinigung des Arbeitgebers und 1 Bescheinigung vom Bildungsträger / Arzt / Sozialamt etc.)
- 1 berufstätiges Elternteil - Notwendig: 1 Bescheinigung des Arbeitgebers
- Kein berufstätiges Elternteil
Für die Vergabe von Ganztagesplätzen zählen nur die Punkte 1,2 und 4.
Punkt 2 zählt erst, wenn zusätzlich Punkt 1, 2 oder 4 vorliegt.
Die vorrangige Vergabe eines Platzes an ein Kind eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Leimen wird auf schriftlichen Antrag von der zuständigen Stelle in der Amtsverwaltung in Absprache mit der Leiterin der gewünschten Kita-Einrichtung entschieden. (Einzelfallentscheidung)