Städtische Kinderbetreuung - Gesamtstadt
Hauptbereich
Aufnahmerichtlinien
Generell werden die Plätze nach Alter des Kindes vergeben. Sollten jedoch mehr Kinder auf der Warteliste stehen, wie Plätze verfügbar sind, dann wird die Aufnahme nach folgenden Gesichtspunkten strukturiert:
Vorrangige Aufnahme
- Kinder, deren Eltern vom Jugendamt eine schriftliche Notfallerklärung vorlegen können, z.B. Gefährdung innerhalb der Familie durch Überforderung der Eltern oder drohende Missstände, Familien mit behinderten oder kranken Elternteilen etc. - Notwendig: Schriftstück vom Jugendamt
- Geschwisterkinder in der gleichen Einrichtung / Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung
- Berufstätige Eltern, geordnet nach gemeinsamen Arbeitszeiten (Bsp. 2 Vollzeitberufstätige stehen vor 1 Vollzeit- und 1 Teilzeitberufstätigen) und alleinerziehende Elternteile - Notwendig: Bescheinigung beider Arbeitgeber bzw. Arbeitsbescheinigung und Negativbescheinigung vom Jugendamt
- 1 berufstätiges Elternteil und 1 andere Beschäftigung (Bsp. Studium, Ausbildung, Sprachkurs, krankheitsbedingte Ausfälle etc.) - Notwendig: 1 Bescheinigung des Arbeitgebers und 1 Bescheinigung vom Bildungsträger / Arzt / Sozialamt etc.)
- 1 berufstätiges Elternteil - Notwendig: 1 Bescheinigung des Arbeitgebers
- Kein berufstätiges Elternteil
Für die Vergabe von Ganztagesplätzen zählen nur die Punkte 1, 3 und 4.
Punkt 2 zählt erst, wenn zusätzlich Punkt 1, 3 oder 4 vorliegt.
Die vorrangige Vergabe eines Platzes an ein Kind eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Leimen wird auf schriftlichen Antrag von der zuständigen Stelle in der Amtsverwaltung in Absprache mit der Leiterin der gewünschten Kita-Einrichtung entschieden. (Einzelfallentscheidung)